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Jetzt Prämie für Ihr E-Auto sichern!
 

Registrieren Sie jetzt Ihr Elektrofahrzeug und sichern Sie sich Ihre THG-Prämie bei STARKE Ibbenbüren!
Denn E-Mobilität lohnt sich jetzt noch mehr. Wir bieten Ihnen ab sofort innovative und attraktive THG-Prämien pro Elektrofahrzeug für Privatkunden und Unternehmen an.

Unser Angebot an möglichen THG-Prämien für Privatkunden:


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Sofortprämie

Hier bekommen Sie eine Direktauszahlung von 295,-€ pro Elektrofahrzeug.

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Gutschein für Serviceleistungen

Als zweite Möglichkeit bieten wir Ihnen anstatt einer Direktauszahlung einen Gutschein für Serviceleistungen im Wert von 330,-€ an.


Unser Angebot an möglichen THG-Prämien für Unternehmen:

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Barauszahlung / Service-Gutschein / Staffelprämien:

Als Unternehmer können Sie ebenso zwischen einer Barauszahlung von 295,-€ oder einem Gutschein 330,-€ wählen.

Sie möchten mehrere Fahrzeuge anmelden?
Die Prämie wird, je nach Anzahl der registrierten Fahrzeuge, durch uns erhöht. Bitte sprechen Sie uns hierzu gerne an.


Die Höhe der THG-Quote pro E-Fahrzeug schwankt von Kalenderjahr zu Kalenderjahr. Grund hierfür sind schwankende CO2-Einsparungen pro E-Fahrzeug.
Jedem E-Fahrzeug wird pro Jahr ein Pauschalwert von 2.000 kWh zugrunde gelegt. Um die jährliche CO2-Einsparung eines E-Fahrzeuges zu berechnen, werden die 2.000 kWh mit dem jeweils gültigen Strommix multipliziert. Da der Strommix sich vom Jahr 2022 zu 2023 verschlechtert hat (weniger erneuerbare Energien) ist auch die absolute CO2-Einsparung pro E-Fahrzeug gesunken.
Somit kann weniger CO2-Kompensation pro E-Fahrzeug bescheinigt und vermarktet werden, was sich unweigerlich in einer niedrigeren Auszahlung widerspiegelt.


Die wichtisten Fragen vorab

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) fördert die grüne Elektromobilität, indem Mineralölunternehmen verpflichtet werden ihre CO2-Emissionen zu verringern.

Durch den THG-Quotenhandel können Unternehmen ihre Umweltbilanz verbessern und E-Mobilisten erhalten eine jährliche Prämie für jedes angemeldete Elektroauto und die dazugehörige THG-Quote.

Wer kann die THG-Quote beantragen?

Ab 2022 haben Halter von Elektrofahrzeugen Anspruch auf eine solche THG-Quote. Wir bieten Privatkund*innen die Möglichkeit, ihre Elektrofahrzeuge schnell und einfach für die THG-Quote zu registrieren.

Welche Unterlagen sind nötig?

Es werden für die Beantragung der THG-Quoten-Prämie eine digitale Kopie des Fahrzeugscheins benötigt, um sich als Halter des Fahrzeugs zu identifizieren. (Vorder- und Rückseite)

Wann bekomme ich meine THG-Prämie?

Wir überweisen Ihnen spätestens 12 Wochen nach der Registrierung Ihre Sofortprämie direkt auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung. Voraussetzung hierfür ist natürlich die Zuteilung des Zertifikats durch das Umweltbundesamt.

Sollten Sie sich für einen Service-Gutschein entschieden haben, werden wir Ihnen diesen innerhalb des gleichen Zeitraums zur Verfügung stellen.

In drei Schritten zu Ihrer THG-Prämie

1. Daten übermitteln

Der Halter des Elektrofahrzeugs übermittelt seine aktuelle Zulassungsbescheinigung an Deitert Suhre. Gerne übernehmen wir dies als Service auch direkt für Sie.

2. Verkauf

Die THG-Quotenscheine werden durch das Umweltbundesamt nach der Registrierung ausgestellt und dann gebündelt an Unternehmen veräußert.

3. THG-Prämie erhalten

Sie als Fahrer eines Elektrofahrzeugs erhalten eine ausgewählte Prämie direkt von uns, durch den Verkauf der THG-Quote.


REGISTRIERUNG


FAQ: Häufig gestellte Fragen zur THG-Quote

THG steht für TreibHausGas MinderungsQuote

Es ist so, dass diejenigen, die Kraftstoffe in den Verkehr bringen, verpflichtet sind, die Treibhausgasemissionen, um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz zu mindern. Dies wird Treibhausminderungsquote (THG Quote) genannt. Fossile Kraftstoffe bekommen einen bestimmten Emissionswert zugeschrieben. Strom für E-Autos hat im Gegensatz dazu eine geringere Emission und kann in diesem Zusammenhang genutzt werden, um die Minderungsquote zu erfüllen. Daher kaufen Firmen kaufen die eingesparte Emission in Form von Umweltzertifikaten an, damit sie die Treibhausgasminderung erreichen.

Unternehmen, die CO2 verursachende Treibstoffe verarbeiten oder in Umlauf bringen, dürfen nur eine bestimmte Menge an Treibhausgas verursachen. Für jede zusätzliche Tonne CO2 müssen ansonsten Strafen gezahlt werden. Werden nun umweltfreundliche Kraftstoffe verkauft oder THG-Quoten von Dritten gekauft, können Strafen vermieden werden. Das zertifizierte, eingesparte CO2 von emissionsfrei-fahrenden Elektrofahrzeuge kann somit an quotenverpflichtete Unternehmen verkauft werden.

Wir überweisen ihnen spätestens 12 Wochen nach Ihrer Registrierung Ihre Sofortprämie direkt auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Voraussetzung ist die Zuteilung des Zertifikats durch das Umweltbundesamt. Gutscheine werden wir Ihnen innerhalb des gleichen Zeitraumes zur Verfügung stellen.

Am 21. September 2021 wurde als Grundlage für den THG-Quotenhandel das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote“ vom Bundesrat beschlossen. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz sind die Treibhausgasminderungsrechte geregelt.

Es können Privatpersonen und Firmen die THG-Zertifikate verkaufen, allerdings nur für reine E-Fahrzeuge.
Die Anzahl der Fahrzeuge, die registriert werden können, ist unbegrenzt!

Für den Verkauf Ihrer Quote müssen Sie bereits im Besitz Ihres E-Autos sein. Falls Ihr Auto noch nicht ausgeliefert wurde und Sie später Ihre Prämie beantragen möchten, ist dies innerhalb des Registrierungszeitraumes problemlos möglich.

Ein mal pro Jahr kann die THG-Prämie für ein Elektrofahrzeug ausgezahlt bzw. zugewiesen werden. Gerne senden wir Ihnen für eine erneute Ausschüttung der THG-Prämie im Folgejahr rechtzeitig eine Information.

Die THG-Quote kann bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres beantragt werden. Sie erhalten die Prämie immer in voller Höhe für das ganze Jahr, unabhängig vom Registrierungszeitpunkt innerhalb des Kalenderjahrs. Als Voraussetzung für die Prämie gilt, dass Sie Ihr Fahrzeug für mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr besitzen. Beim Erwerb eines gebrauchten E-Auto können Sie die THG-Quote nur beantragen, wenn diese für das aktuelle Jahr noch nicht beantragt und ausgezahlt wurde.

Eine rückwirkende Beantragung und Auszahlung für das vergangene Jahr ist nicht möglich.

Die THG-Quote muss jedes Jahr erneut beantragt werden. Gerne kümmern wir uns mit Ihrem Einverständnis um die erneute Beantragung und kümmern uns um alles Weitere.

Die THG-Quote kann für jedes Fahrzeug nur ein mal im Jahr geltend gemacht werden. Haben Sie dies bereits gemacht und Ihr Fahrzeug verkauft, empfehlen wir dies im Kaufvertrag festzuhalten, da der Käufer in dem Jahr nicht erneut die THG-Quote beantragen kann.

Alle reinen Elektrofahrzeuge (privat als auch geschäftlich genutzt) können für die THG-Quote registriert werden. Die Art und Größe des Fahrzeugs spielt für die Höhe der Prämie keine Rolle.

Nein, es sind ausschließlich vollelektrische Autos (BEV) für die Prämie berechtigt.

Nein, das ist nicht möglich. Es ist entscheidend, dass ein Großteil der Ladevorgänge an einer privaten Ladeinfrastruktur stattfinden kann und somit nicht über öffentliche Ladesäulen erfasst wird. Wasserstoff wird allerdings nur über den "öffentlichen" Weg an Wasserstofftankstellen getankt, weshalb Wasserstofffahrzeuge nicht zur THG-Quote berechtigt sind.  

Auch bei Leasing-Fahrzeugen kann die THG-Quote geltend gemacht werden.

Die THG-Quote ist eine Prämie, die als Gutschrift ausgezahlt wird. Daher ist die steuerliche Sachlage für private und gewerbliche THG-Quotenberechtigte unterschiedlich:

  • Privatpersonen, die kein Einzelunternehmen führen, auf das ihr E-Auto zugelassen ist, müssen auf die Prämienerlöse aus der THG-Quote keine Steuern abführen.
  • Unternehmen müssen die Prämienerlöse aus der THG-Quote als Einkünfte aus Gewerbebetrieb deklarieren.

*Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Wir empfehlen, die individuelle Sachlage mit dem persönlichen Steuerberater zu klären.


Weitere Informationen finden Sie hier in unserer Datenschutzvereinbarung unter dem Punkt THG-Quotenhandel.